Einsatz von Digitalisierung und KI in der Pflege

Bewerbungszeitraum:

14.04.2025  –  
10.06.2025

Die Richtinie mit allen notwendigen Informationen finden Sie unter:

Gegenstand der Förderung im konkreten Förderaufruf sind innovative Versorgungsvorhaben und versorgungsrelevante Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die unter Einbezug von Digitalisierung und/oder KI-Technologie der Verbesserung oder Sicherung der pflegerischen Versorgung dienen, inklusive Umsetzung, Evaluation sowie Öffentlichkeitsarbeit.

 

  • Inhalte des Projekts können sich beziehen auf
    • Entwicklung und Implementierung von digitalen Lösungen zur Unterstützung von Pflegeprozessen
    • Einsatz von KI zur Analyse und Optimierung von Pflegeabläufen
    • Integration von digitalen Technologien und KI in die Pflegepraxis
    • Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen durch digitale Tools
    • Entwicklung und Adaption neuer Anwendungen von KI in der Pflege (jedoch keine reinen Softwareentwicklungen)
    • Unterstützung der Pflegefachpersonen bei vorbehaltenen Aufgaben, Pflegeplanung und Pflegedurchführung
    • Telepflege und Fernüberwachung

 

  • Nicht gefördert werden:
    • Vorhaben, die nach dem allgemeinen Teil der Förderrichtlinie von einer Förderung ausgeschlossen sind (vgl. Ziffer 1.1.3 BayDiGuP).
    • Vorhaben, die in den Bereich der Förderlinie 1 und/oder 3 der BayDiGuP fallen, wenn ihre Förderung nach den Ziffern 2.2.3 und/oder 4.2.2 BayDiGuP ausgeschlossen ist.
    • Vorhaben, die bereits begonnen wurden (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bewilligung).

Wir beraten seit 2003 Gründer im Bereich Healthcare und Medizintechnik. Mit unserem Know-how und Partnernetzwerk helfen wir Ihnen wichtige Einschätzungen zur Definition ihres Business Planes zu bekommen.

  • Eins
  • Zwei
  • Darei

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