Innovationsgutschein Bayern

Geltungsdauer: 01.01.2019 – 31.12.2022

Schwerpunkt der Förderung:

Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 4.000 Euro und maximal 30.000 Euro.
  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 30.000 Euro und maximal 80.000 Euro.

Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen / Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken.

Antragsberechtigt sind Unternehmen / Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit weniger als 50 Beschäftigten, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer.

Die Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“ für die Jahre 2023 und 2024 treten am 31. Dezember 2022 in Kraft.

Weitere Informationen gibt es hier.