Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster
Geltungsdauer: 21.09.2021 – 30.06.2024
Förderzeitraum: Die Förderung eines Vorhabens ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.
Schwerpunkt der Förderung:
Die Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an internationalen Förderinitiativen hat zum Ziel, die Innovationsdynamik der deutschen1 Industrie bei der fortgeschrittenen vorwettbewerblichen FuE zu stärken. Dies geschieht durch die nationale Förderung deutscher Partner in internationalen Kooperationen, durch die ein Mehrwert für alle beteiligten Projektpartner generiert wird. Dabei sollen deutsche Teilverbünde, die aus Großunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen bestehen, entlang der gesamten Innovationskette gefördert werden.
Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben in EUREKA-Clustern oder aus Joint Calls. Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße einerseits im Bereich Software-Technologie und Künstliche Intelligenz und andererseits durch (Mikro-)Elektronik in den in den Richtlinien genannten Themen getrieben sind. Vorhaben können einen oder beide Bereiche adressieren.
Im Bereich Softwareinnovationen ist die Förderung u. a. auf die Gesundheits- und Medizintechnikbranche ausgerichtet.